ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 711 ABGB
II. Arten der Einschränkung römisch zwei. Arten der Einschränkung
Ob der Verstorbene mit der Schilderung der Beweggründe oder des Zwecks seiner Verfügung eine Verpflichtung auferlegen wollte oder seine Erklärung nur ein Rat, ein Wunsch oder eine Bitte ist, dessen oder deren Nichteinhaltung keinen Nachteil bewirkt, ist durch Auslegung zu ermitteln.
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- In Kraft seit 2017-01-01