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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 729 ABGBVerkürzter Pflichtteil und Folgen einer Enterbung

I. Grundsätze römisch eins. Grundsätze

In forceOfficial text

(1) Ist eine pflichtteilsberechtigte Person durch eine letztwillige Verfügung verkürzt worden, so kann sie sich auf das Gesetz berufen und den ihr gebührenden Pflichtteil fordern.

(2) Hat der Verstorbene die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils verfügt, so wird vermutet, dass er der enterbten Person auch deren gesetzlichen Erbteil entziehen wollte.

(3) Bei gesetzlicher Erbfolge erben die Nachkommen der enterbten Person an deren Stelle, auch wenn diese den Verstorbenen überlebt hat.

Amendment history
  • In Kraft seit 2017-01-01