ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 757 ABGB
I. Allgemeines römisch eins. Allgemeines
Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen.
Amendment history
- In Kraft seit 2017-01-01
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
I. Allgemeines römisch eins. Allgemeines
Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen.