ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 788 ABGBBewertung der Schenkung
III. Pflichtteilsermittlung römisch drei. Pflichtteilsermittlung
Die geschenkte Sache ist auf den Zeitpunkt zu bewerten, in dem die Schenkung wirklich gemacht wurde. Dieser Wert ist sodann auf den Todeszeitpunkt nach einem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex anzupassen.
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- In Kraft seit 2017-01-01