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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 807 ABGB

Fünfzehntes Hauptstück Erwerb einer Erbschaft

In forceOfficial text

Wenn auch nur ein Miterbe eine bedingte Erbantrittserklärung abgibt, so ist ein Inventar zu errichten, das der Verlassenschaftsabhandlung zu Grunde zu legen ist. Nach Errichtung eines Inventars genießt auch ein Erbe, der eine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, die damit verbundene Haftungsbeschränkung.

Amendment history
  • In Kraft seit 2017-01-01