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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 924 ABGBVermutung der Mangelhaftigkeit

Nebenbestimmungen bey Verträgen:

In forceOfficial text

Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.

Amendment history
  • In Kraft seit 2002-01-01