ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 943 ABGBForm des Schenkungsvertrages.
Achtzehntes Hauptstück. Von Schenkungen.
Aus einem bloß mündlichen, ohne wirkliche Uebergabe geschlossenen Schenkungsvertrage erwächst dem Geschenknehmer kein Klagerecht. Dieses Recht muß durch eine schriftliche Urkunde begründet werden.