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RAO · Rechtsanwaltsordnung

§ 58 RAO

VIII. ABSCHNITT römisch acht. ABSCHNITT

In forceOfficial text

Im Verwaltungsstrafverfahren nach § 57 sowie in einem anderen Verfahren wegen Winkelschreiberei durch unbefugte Ausübung einer den Rechtsanwälten vorbehaltenen Tätigkeit hat die Rechtsanwaltskammer, in deren Sprengel die zur Verfolgung zuständige Behörde ihren Sitz hat, Parteistellung einschließlich der Rechtsmittelbefugnis und des Rechtes auf Erhebung einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 1 B-VG.

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  • In Kraft seit 2014-01-01