Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Auslieferung von Verbrechern · Auslieferung von Verbrechern

§ 18 Auslieferung von VerbrechernArtikel XVIII. Artikel römisch achtzehn.

In forceOfficial text

Der gegenwärtige Vertrag soll zehn Tage nach seiner in Gemäßheit der durch die Gesetzgebung der hohen vertragenden Theile vorgeschriebenen Formen erfolgten Veröffentlichung in Kraft treten.

Der Vertrag kann von jedem der beiden hohen vertragenden Theile aufgekündigt werden, bleibt jedoch nach erfolgter Aufkündigung noch sechs Monate in Kraft.

Der Vertrag wird ratificirt und die Ratificationen werden sobald wie möglich in Wien ausgewechselt werden.

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten die gegenwärtige Uebereinkunft unterzeichnet und mit ihren Wappen untersiegelt.

So geschehen zu Wien am 3. December im Jahre des Heils Eintausend achthundert siebenzig und drei.

Zum Seitenanfang

.

© 2026 Bundeskanzleramt der Republik Österreich

// *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_BundesrechtTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_LandesrechtTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_BezirkeTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_GemeinderechtTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_JudikaturTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_SonstigeTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_GesamtabfrageTab > *:first');

//]]>