§ 173 EOVerständigung bei einem Superädifikat
Dritte Abteilung Zwangsversteigerung
Bei einem Superädifikat ist eine Ausfertigung des Versteigerungsedikts auch dem Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich das Superädifikat befindet, zu übersenden.
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- In Kraft seit 2021-07-01