Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EO · Exekutionsordnung

§ 278a EOZuschlag bei Versteigerung im Internet

Erste Abteilung Exekution auf bewegliche Sachen

In forceOfficial text

Nach Ablauf der Versteigerungsfrist ist der Zuschlag demjenigen zu erteilen, der bei Ablauf dieser Frist das höchste Anbot abgegeben hat. Der Ersteher ist von der Zuschlagserteilung zu verständigen.