Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EO · Exekutionsordnung

§ 378a EOEinstweilige Verfügungen in Verfahren außer Streitsachen

Zweiter Abschnitt Einstweilige Verfügungen

In forceOfficial text

In Verfahren außer Streitsachen, die von Amts wegen eingeleitet werden können, kann das Gericht einstweilige Verfügungen auch von Amts wegen erlassen, einschränken oder aufheben.