Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EO · Exekutionsordnung

§ 392 EOMehrere Verfügungen zugunsten desselben Anspruchs

Zweiter Abschnitt Einstweilige Verfügungen

In forceOfficial text

(1) Zu Gunsten desselben Anspruches können auf Antrag zugleich mehrere Verfügungen bewilligt werden, wenn dies dem Gericht nach Beschaffenheit des Falles zur vollen Erreichung des Sicherungszweckes notwendig erscheint.

(2) Unter mehreren im einzelnen Falle gleich anwendbaren Verfügungen ist diejenige zu bewilligen, die zur Hintanhaltung der nach den besonderen Verhältnissen zu besorgenden Gefährdung am geeignetsten ist, bei gleicher Eignung aber die den Gegner der gefährdeten Partei am wenigsten beschwerende Verfügung.

Amendment history
  • In Kraft seit 2021-07-01