§ 169 UGBKeine Teilnahme am Ausgleich unter den Gesellschaftern
Zweiter Abschnitt. Kommanditgesellschaft.
Soweit der Kommanditist die bedungene Einlage geleistet hat, sind § 137 Abs. 4 und § 155 Abs. 4 auf ihn nicht anzuwenden.
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- In Kraft seit 2007-01-01