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UGB · Unternehmensgesetzbuch

§ 17 UGBBegriff

Dritter Abschnitt. Firma.

In forceOfficial text

(1) Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

(2) Ein Unternehmer kann in Verfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden seine Firma als Parteibezeichnung führen und mit seiner Firma als Partei bezeichnet werden. Für Einzelunternehmer gilt dies nicht in Strafverfahren.

Amendment history
  • In Kraft seit 2007-01-01