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UGB · Unternehmensgesetzbuch

§ 399 UGBBefriedigung aus Forderungen

Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft.

In forceOfficial text

Aus den Forderungen, welche durch das für Rechnung des Kommittenten geschlossene Geschäft begründet sind, kann sich der Kommissionär für die im § 397 bezeichneten Ansprüche vor dem Kommittenten und dessen Gläubigern befriedigen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2007-01-01