§ 829 UGB
Vierter Titel. Umfang der Gefahr.
Die Vorschriften der §§ 827, 828 gelten nur unbeschadet der Vorschriften der §§ 814, 816.
Amendment history
- In Kraft seit 1939-03-01
Vierter Titel. Umfang der Gefahr.
Die Vorschriften der §§ 827, 828 gelten nur unbeschadet der Vorschriften der §§ 814, 816.