§ 836 UGB
Vierter Titel. Umfang der Gefahr.
Der Versicherer haftet jedoch für die im § 835 erwähnten Beiträge nicht, soweit sie sich auf einen Unfall gründen, für den der Versicherer nach dem Versicherungsvertrage nicht haftet.
Amendment history
- In Kraft seit 1939-03-01