§ 99 IO
Verpflichtung des Schuldners
Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle zur Geschäftsführung erforderlichen Aufklärungen zu erteilen.
Amendment history
- In Kraft seit 2021-07-27
Verpflichtung des Schuldners
Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle zur Geschäftsführung erforderlichen Aufklärungen zu erteilen.