Einführung von Legitimationen für Rechts · Einführung von Legitimationen für Rechtsanwälte
§ 1 Einführung von Legitimationen für Rechts§ 1. Paragraph eins,
Rechtsanwälte, die in der Liste einer Rechtsanwaltskammer Deutschösterreichs eingetragen sind, können sich einer schriftlichen Legitimation bedienen.