§ 1 Urheberrechtsübereinkommen von Montevide
Die unterzeichneten Vertragsstaaten verpflichten sich, die Rechte des literarischen und künstlerischen Eigentums gemäß den Bestimmungen des gegenwärtigen Übereinkommens anzuerkennen und zu schützen.
Die unterzeichneten Vertragsstaaten verpflichten sich, die Rechte des literarischen und künstlerischen Eigentums gemäß den Bestimmungen des gegenwärtigen Übereinkommens anzuerkennen und zu schützen.