Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Urheberrechtsübereinkommen von Montevide · Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst

§ 5 Urheberrechtsübereinkommen von Montevide

In forceOfficial text

Der Ausdruck „Werke der Literatur und Kunst“ umfaßt Bücher, Broschüren und alle anderen Schriftwerke; dramatische oder dramatisch-musikalische Werke, choreographische Werke, Werke der Tonkunst mit oder ohne Text; Zeichnungen, Werke der Malerei und Bildhauerei, Stiche; Werke der Photographie, Lithographien, geographische Karten, geographische, topographische, architektonische oder allgemein wissenschaftliche Pläne, Skizzen und Darstellungen plastischer Art; überhaupt jedes Erzeugnis aus dem Bereiche der Literatur oder Kunst, das auf irgendeine Druck- oder Vervielfältigungsart veröffentlicht werden kann.