Auslieferung von Verbrechern · Auslieferung von Verbrechern
§ 0 Auslieferung von Verbrechern
Hinsichtlich Australiens kommt der Vertrag vom 29.3.1973 über die
Auslieferung, BGBl. Nr. 718/1974 , idF des Zusatzprotokolls vom
30.8.1985, BGBl. Nr. 661/1986 zur Anwendung.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzabkommens zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Verbrecher auf Australien und Neuseeland.
StF: BGBl. Nr. 377/1935