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EheG · Ehegesetz

§ 114 EheG§ 114 Paragraph 114

II. Scheidung der Ehe von Tisch und Bett römisch zwei. Scheidung der Ehe von Tisch und Bett

In forceOfficial text

Die Wirkung der Scheidung einer Ehe von Tisch und Bett wird durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht berührt. Der Scheidung der Ehe von Tisch und Bett steht die Trennung der Ehe von Tisch und Bett nach dem bisherigen burgenländischen Eherecht gleich.