§ 27 EheG§ 27 Paragraph 27
II. Berufung auf die Nichtigkeit römisch zwei. Berufung auf die Nichtigkeit
Niemand kann sich auf die Nichtigkeit einer Ehe berufen, solange nicht die Ehe durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist.
II. Berufung auf die Nichtigkeit römisch zwei. Berufung auf die Nichtigkeit
Niemand kann sich auf die Nichtigkeit einer Ehe berufen, solange nicht die Ehe durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist.