Verordnung über die Ersetzung zerstörter · Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden § 9 Verordnung über die Ersetzung zerstörter§ 9 Paragraph 9 In forceOfficial text Die Vorschriften zur Ausführung dieser Verordnung werden im Verwaltungswege erlassen. ← Previous · § 8 Contents § 10 · Next →