Aufhebung von Strafurteilen und Einstell · Aufhebung von Strafurteilen und Einstellung von Strafverfahren § 7 Aufhebung von Strafurteilen und Einstell In forceOfficial text Entschädigungs- und Rückersatzansprüche können auf Grund dieses Gesetzes nicht erhoben werden. ← Previous · § 6 Contents § 8 · Next →