§ 1 Ausführung des Gesetzes über die Aufhebu
I. Allgemeine Bestimmungen. römisch eins. Allgemeine Bestimmungen.
Die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 19. September 1945, St. G. Bl. Nr. 174, über die Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes treten gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Wirksamkeit.
Refers to
Cited by
- Ausführung des Gesetzes über die Aufhebu § 12
- Ausführung des Gesetzes über die Aufhebu § 13
- Ausführung des Gesetzes über die Aufhebu § 14
- Ausführung des Gesetzes über die Aufhebu § 15
- Ausführung des Gesetzes über die Aufhebu § 19
- Ausführung des Gesetzes über die Aufhebu § 20
- Ausführung des Gesetzes über die Aufhebu § 23
- Ausführung des Gesetzes über die Aufhebu § 24