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Wertpapierbereinigungsgesetz · Wertpapierbereinigungsgesetz

§ 24 Wertpapierbereinigungsgesetz§ 24. Stimmrechtsausübung während des Bereinigungsverfahrens. Paragraph 24, Stimmrechtsausübung während des Bereinigungsverfahrens.

Anmeldung.

In forceOfficial text

Ist die Teilnahme an einer Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechtes von der Hinterlegung der Aktien abhängig, so gelten von der Kundmachung des Aufrufes bis zur Bereinigung der aufgerufenen Wertpapiere auch die Anmeldestellen als Hinterlegungstellen.