Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Liec · Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Liechtenstein)
§ 4 Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Liec
Artikel 4
Wenn bereits auferlegte Unterhaltsverpflichtungen durch eine Entscheidung abgeändert werden, so richtet sich deren Wirkung auf dem Gebiete des anderen vertragschließenden Teiles ebenfalls nach den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages.