Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Welturheberrechtsabkommen (Genfer Fassun · Welturheberrechtsabkommen (Genfer Fassung)

§ 10 Welturheberrechtsabkommen (Genfer FassunARTIKEL X ARTIKEL römisch zehn

In forceOfficial text

1. Jeder Mitgliedstaat des vorliegenden Abkommens verpflichtet sich, im Einklang mit seiner Verfassung die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung dieses Abkommens zu gewährleisten.

2. Vorausgesetzt wird, daß jeder Staat im Zeitpunkt der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsurkunde nach seiner Gesetzgebung in der Lage ist, die Bestimmungen dieses Abkommens anzuwenden.