Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (BRD)

§ 9 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen

Artikel 9

In forceOfficial text

Anträge auf Bewilligung des Armenrechtes, die gemäß Artikel 23 des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 gestellt werden, können auch im unmittelbaren Verkehr der beiderseitigen Behörden übersandt werden. Artikel 1 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.