Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Patentanwaltsgesetz · Patentanwaltsgesetz

§ 59 Patentanwaltsgesetz

ABSCHNITT V ABSCHNITT römisch fünf Disziplinarbestimmungen

In forceOfficial text

Erachtet der Disziplinarrat, daß die einem Patentanwalt angelastete Pflichtverletzung strafgerichtlich zu ahnden ist, so ist die Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu erstatten. Bis zum Abschluß des strafgerichtlichen Verfahrens hat das Disziplinarverfahren zu ruhen.