Bewährungshilfegesetz · Bewährungshilfegesetz
§ 31 BewährungshilfegesetzVollziehung
NEUNTER ABSCHNITT Schlußbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betraut.
Amendment history
- In Kraft seit 2018-05-25