Patentgesetz 1970 · Patentgesetz 1970
§ 89a Patentgesetz 1970
III. VERFAHREN römisch drei. VERFAHREN A. Erteilung von Patenten
Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muss in der Anmeldung konkret beschrieben werden.
Patentgesetz 1970 · Patentgesetz 1970
III. VERFAHREN römisch drei. VERFAHREN A. Erteilung von Patenten
Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muss in der Anmeldung konkret beschrieben werden.