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Auslieferungsvertrag (Vereinigtes Königr · Auslieferungsvertrag (Vereinigtes Königreich)

§ 4 Auslieferungsvertrag (Vereinigtes Königr

Artikel 4

In forceOfficial text

Die österreichische Bundesregierung ist nicht verpflichtet, einen Staatsbürger der Republik Österreich auszuliefern. Die Regierung Ihrer Britannischen Majestät im Vereinigten Königreich ist nicht verpflichtet, einen britischen Untertan, eine Person unter britischem Schutz oder einen Bürger der Irischen Republik auszuliefern.