Übereinkommen zur Errichtung der Weltorg · Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO-Abkommen) § 16 Übereinkommen zur Errichtung der Weltorg Vorbehalte In forceOfficial text Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Previous · § 15 Contents § 17 · Next →