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StGB · Strafgesetzbuch

§ 71 StGBSchädliche Neigung

Achter Abschnitt Begriffsbestimmungen

In forceOfficial text

Auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen mit Strafe bedrohte Handlungen, wenn sie gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet oder auf gleichartige verwerfliche Beweggründe oder auf den gleichen Charaktermangel zurückzuführen sind.