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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen (Polen)

§ 27 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen

Bestehen, Nichtbestehen, Nichtigkeit und Aufhebung einer Ehe

In forceOfficial text

Das Bestehen, das Nichtbestehen, die Nichtigkeit und die Aufhebung einer Ehe sind nach dem im Artikel 24 Absatz 1, soweit es sich um die Form der Eheschließung handelt, nach dem im Artikel 24 Absatz 2 für maßgebend erklärten Rechte zu beurteilen.