Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbez · Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Spanien)

§ 3 Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbez

Artikel III Artikel römisch drei

In forceOfficial text

(1) Der Name „Republik Österreich“, die Bezeichnungen „Österreich“ und „Austria“ sowie die Namen der österreichischen Bundesländer sind in dem Spanischen Staat ausschließlich österreichischen Erzeugnissen vorbehalten.

(2) Der Name „Spanien“, die Bezeichnungen „Hispania“, „Spania“ und „Iberia“ sowie die Namen der spanischen Regionen und Provinzen sind in der Republik Österreich ausschließlich spanischen Erzeugnissen vorbehalten.