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IPRG · IPR-Gesetz

§ 2 IPRGErmittlung der für die Anknüpfung maßgebenden Voraussetzungen

ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

In forceOfficial text

Die für die Anknüpfung an eine bestimmte Rechtsordnung maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind von Amt wegen festzustellen, soweit nicht nach verfahrensrechtlichen Vorschriften in einem der Rechtswahl zugänglichen Sachgebiet (§§ 19, 35 Abs. 1) tatsächliches Parteivorbringen für wahr zu halten ist.

Amendment history
  • In Kraft seit 2005-01-01