Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Europäi · Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Europäische Atomgemeinschaft

§ 1 Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Europäi

In forceOfficial text

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Atomgemeinschaft in sieben Sprachen, sowie deren Emblem in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 7. April 1970, BGBl. Nr. 147, betreffend Zeichen der Europäischen Atomgemeinschaft ihre Wirksamkeit.