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Europäisches Übereinkommen über die Adop · Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

§ 7 Europäisches Übereinkommen über die Adop

Artikel 7

In forceOfficial text

(1) Ein Kind darf nur angenommen werden, wenn der Annehmende ein hierfür vorgeschriebenes Mindestalter erreicht hat. Dieses darf nicht unter einundzwanzig Jahren und nicht über fünfunddreißig Jahren liegen.

(2) Die Rechtsordnung darf jedoch die Möglichkeit vorsehen, vom Erfordernis des Mindestalters abzuweichen,

a) wenn der Annehmende der Vater oder die Mutter des Kindes ist, oder

b) wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.