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Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbez · Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Tschechische R)

§ 1 Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbez

Artikel 1

In forceOfficial text

Jene Bezeichnungen, denen der Schutz auf Grund des am 11. Juni 1976 abgeschlossenen Vertrages über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Bezeichnungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse gewährt wird, werden in Anlagen zu diesem Übereinkommen angeführt. Die Anlage A zu diesem Übereinkommen enthält die geschützten österreichischen Bezeichnungen, die Anlage B die geschützten tschechoslowakischen Bezeichnungen.