Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

RpflG · Rechtspflegergesetz

§ 20 RpflGWirkungskreis in Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse

II. ABSCHNITT römisch zwei. ABSCHNITT Wirkungskreis des Rechtspflegers

In forceOfficial text

(1) Der Wirkungskreis in Angelegenheiten des Gerichtserlages umfaßt die Geschäfte der gerichtlichen Hinterlegung nach § 1425 ABGB im Verfahren außer Streitsachen.

(2) Der Wirkungskreis in Angelegenheiten der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse nach dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz (VerwEinzG), BGBl. I Nr. 111/2010 Art. 36, umfasst die Einziehung von Verwahrnissen, deren Wert 10 000 Euro nicht übersteigt, und die damit zusammenhängenden Verfügungen nach dem genannten Bundesgesetz.

Amendment history
  • In Kraft seit 2011-05-01