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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Norwegen)

§ 9 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen

Artikel 9

In forceOfficial text

Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Oslo auszutauschen. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, in Kraft.