Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Finnland)
§ 0 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND FINNLAND ZUR VEREINFACHUNG DES RECHTLICHEN VERKEHRS NACH DEM HAAGER ÜBEREINKOMMEN VOM 1. MÄRZ 1954 BETREFFEND DAS VERFAHREN IN BÜRGERLICHEN RECHTSSACHEN
StF: BGBl. Nr. 244/1988 (NR: GP XVII RV 3 AB 88 S. 14. BR: AB 3233 S. 486. )
Die Republik Österreich und Finnland sind wie folgt übereingekommen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. April 1988 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 10 mit 1. Juli 1988 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.