Errichtung einer vierten Notarstelle in · Errichtung einer vierten Notarstelle in Bregenz
§ 0 Errichtung einer vierten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 26. Jänner 1988 betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Bregenz
StF: BGBl. Nr. 102/1988
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Refers to
- Errichtung einer vierten Notarstelle in Art. 9