Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

UbG · Unterbringungsgesetz

§ 27 UbGZustellung

5. Abschnitt

In forceOfficial text

Das Gericht hat, wenn die Unterbringung noch andauert, den Beschluss innerhalb von sieben Tagen schriftlich auszufertigen. Der Beschluss ist dem Patienten, dessen Vertreter sowie dem Abteilungsleiter mit Zustellnachweis zuzustellen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2023-07-01