ErwSchVG · Erwachsenenschutzvereinsgesetz
§ 7 ErwSchVGBericht
Die Vereine haben dem Bundesminister für Justiz jährlich zum 30. April über ihre Tätigkeit, ihre Erfahrungen und Wahrnehmungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten.
Amendment history
- In Kraft seit 2018-07-01